Organisation einer Genossenschaft
Bei einer Genossenschaft bestehen folgende drei Organe:
- Generalversammlung der Genossenschafter
- oberstes Organ mit unentziehbaren Kompetenzen
- eine Stimme pro Genossenschafter
- Alternativen bei Genossenschaften mit mehr als 300 Mitgliedern
- Urabstimmung (schriftliche Stimmabgabe)
- Delegiertenversammlung
- die Verwaltung (Vorstand) der Genossenschaft
- Exekutivorgan (Geschäftsleitung)
- mindestens drei Personen
- analoge Aufgaben und Kompetenzen zum Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft
- wird durch die Generalversammlung gewählt
- die Kontrollstelle
- Überprüfung der Geschäftsführung und Bilanz







